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Übergang des Amtsgerichtsgebäudes und des Amtsgerichtsgefängnisses in die Zuständigkeit des Deutschen Reiches auf der Grundlage des 3. Überleitungsgesetzes vom 24. Januar 1935
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Übergang des Amtsgerichtsgebäudes und des Amtsgerichtsgefängnisses in die Zuständigkeit des Deutschen Reiches auf der Grundlage des 3. Überleitungsgesetzes vom 24. Januar 1935