Der Vogt Matthäus von Schwendi [Lkr. Biberach] und die Richter am Gericht zu Babenhausen [Lkr. Unterallgäu] bitten Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm um eine Rechtsauskunft. In einem zum Gericht Babenhausen gehörenden Flecken sollte eine Steuererhebung durchgeführt werden. Daher wurden zur Veranlagung der Einwohner vier Personen aus dem Gericht und vier Personen aus dem betroffenen Flecken ausgewählt. Diese wiederum haben zwei Personen aus dem Flecken zur Eintreibung der Steuer erwählt, darunter einen gewissen Georg Traber. Als dieser bei einem Einwohner die veranlagte Summe kassieren wollte, der Einwohner die Bezahlung aber verweigerte, hat er geäußert, dass er denjenigen, die ihn für diese Aufgabe ausgewählt haben, das fallende Übel wünscht. Dadurch fühlte sich der Vogt persönlich beleidigt und zog gegen Georg Traber vor Gericht. Da sich aber die Richter in Babenhausen nicht darüber einigen konnten, ob dieser sich mit seiner Äußerung tatsächlich des Tatbestands der Beleidigung schuldig gemacht hat, bitten sie die Stadt Ulm um Auskunft.