Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um bauliche Veränderungen am Nachbarhaus
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1717
Wismar K 115 (W K 4 n. 115)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
08.12.1730-15.12.1731
Kläger: (2) Caspar Augustin Falck, Goldschmied zu Wismar
Beklagter: Hinrich Georg Scheffel, ehemaliger mecklenburgischer Kanzleirat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Philipp Treffner (A)
Fallbeschreibung: Kl. bittet darum, Bekl. bei Strafe der Vollstreckung anzubefehlen, seine baulichen Veränderungen am Nachbarhaus einzustellen, die dazu führen, daß das Wasser bei ihm eindringt und sein Haus zerstört. Das Tribunal erläßt das Mandat am 15.12. bei Androhung von 30 Rtlr Strafe gegen Bekl. und fordert ihn zum Bericht auf. Diesen Bericht erstattet Bekl. am 21.12. und erklärt, warum seine Baumaßnahmen nötig waren. Das Tribunal teilt Kl. dies am 22.12.1730 mit. Am 05.01.1731 bittet Kl., die angedrohte Strafe von 30 Rtlr gegen Bekl. zu vollstrecken. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 09.01.1731.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1730-1731
Beklagter: Hinrich Georg Scheffel, ehemaliger mecklenburgischer Kanzleirat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Philipp Treffner (A)
Fallbeschreibung: Kl. bittet darum, Bekl. bei Strafe der Vollstreckung anzubefehlen, seine baulichen Veränderungen am Nachbarhaus einzustellen, die dazu führen, daß das Wasser bei ihm eindringt und sein Haus zerstört. Das Tribunal erläßt das Mandat am 15.12. bei Androhung von 30 Rtlr Strafe gegen Bekl. und fordert ihn zum Bericht auf. Diesen Bericht erstattet Bekl. am 21.12. und erklärt, warum seine Baumaßnahmen nötig waren. Das Tribunal teilt Kl. dies am 22.12.1730 mit. Am 05.01.1731 bittet Kl., die angedrohte Strafe von 30 Rtlr gegen Bekl. zu vollstrecken. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 09.01.1731.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1730-1731
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:30 MEZ