Der Mainzer Dompropst und Administrator (vurmunder) des Erzstifts Mainz Kuno (Cone) von Falkenstein (Valkenstein) verzichtet mit Zustimmung des Mainzer Erzbischofs Heinrich gegenüber den Erben des verstorbenen Johannes Schwab (Swabe) auf alle Ansprüche, die er für sich und das Erzstift Mainz auf Güter erhoben hat, die diese von dem verstorbenen Dekan des Stifts Aschaffenburg Heilmann Schwab sowie seinen Brüdern Heilmann, Scholaster, und Konrad, Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, geerbt haben. Von seiten des Erzstifts Mainz sollen deshalb keinerlei Forderungen mehr an sie gerichtet werden. Die Erben des Johannes Schwab haben dafür auf 810 Pfund Heller verzichtet, die das Erzstift Mainz diesem schuldete, und haben dem Administrator die über die Schuld ausgestellte Urkunde übergeben. Außerdem haben sie sich verpflichtet, dem Erzstift 2000 Pfund Heller Frankfurter Währung zu bezahlen.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
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