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Übertragung der Befugnis zur Ausübung der
Strafgerichtsbarkeit und Disziplinargewalt durch den Kaiserlichen
Gouverneur an Reiseärzte, Bezirkslandwirte, Expeditionsmitglieder
etc. (Einzelfälle)
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Gouverneur an Reiseärzte, Bezirkslandwirte, Expeditionsmitglieder
etc. (Einzelfälle)
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