Urfehde Nr. 227
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7302
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1554 Dezember 1
Regest: Martin Seingrein, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er in vergangener Zeit vom Rat der Stadt Reutlingen an Geld und mit Gefängnis wegen mannigfaltigen Gotteslästerung väterlich gestraft und davon zu lassen christlich ermahnt worden ist. Das hat leider an ihm soviel geholfen, dass er vor kurzem an etlichen Orten dermassen getobt, unchristlich, ja unmenschlich geschworen (= geflucht), Gott gelästert, erschrokkenliche Hauptschwüre unzählbar getrieben hat, dass es ein Greuel ist, daran zu denken, noch viel mehr es zu melden und zu schreiben. Damit hätte er eine peinliche Leibesstraf überflüssig (= reichlich) verdient. Er ist in des Rats Gefängnis eine Zeitlang enthalten (= festgehalten) worden. Die Herren wollten ihm das Recht ergehen lassen. Aber auf seine Bitte entledigten sie ihn des Gefängnisses. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will bei seinem Eid künftig keine Wehr, Messer oder andere Waffe tragen, in keine öffentliche Zech gehen - alles bis zu Begnadigung durch die Herren. Wenn er über kurz oder lang an sie oder die Ihren eine Forderung hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen, auch sein Leben mit der Hilf des Allmächtigen bessern, sich dieser unchristlichen, unmenschlichen Handlungen entschlagen. Würde er diesen Eid und Urfehde nicht halten oder wiederum in dergleichen Gotteslästerungen befunden werden, so will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Jorg Becht, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ