In der Auseinandersetzung um die in den Herrschaften Stein, Elsloo und Leut gelegenen Stock- und Stammgüter aus dem Erbe des Johann Winen appelliert Reiner Lemmers im Namen seiner Frau Gertrud Winen, der Schwester des Verstorbenen, an das RKG. Nach dem Tod Johann Winens waren diese Güter zunächst an dessen 6 Monate nach dem Tod des Vaters geborenen Sohn gefallen, der jedoch ebenfalls bereits 14 Tage nach seiner Geburt starb. Während Helene Winen, die Witwe des Verstorbenen, die Erbgüter ihres Mannes auf der Grundlage des gemeinen Rechtes beanspruchte, erklärte Reiner Lemmers seine Frau Gertrud zur Eigentümerin der Güter: Gemäß dem in den Herrschaften Stein, Elsloo und Leut üblichen Rückfallrecht stünden die Güter seiner Frau als Schwester des Verstorbenen zu. Die Gerichte zu Leut und Aachen wären mit ihren zugunsten der Witwe Helene Winen gefällten Entscheidungen von ihrer sonst üblichen Urteilspraxis abgegangen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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