Gräfin Maria und ihr Sohn, Graf Jobst v. Limburg-Styrum, verschreiben in gleicher Weise Hermann up dem Raedtgen und Frau Mette den Hof uf dem Keller im Kirchspiel Mülheim gegen eine Pacht von 3 Malter Roggen und 3 Malter Gerste, zu erheben bei dem jetzigen Inhaber Gerhard auf dem Keller. Die Übergabe ist erfolgt durch den Bevollmächtigten Wilhelm Molhemius vor dem Hofesgericht des Altenhofes.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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