Werden.-Dr. iur. utr. Matthias Knops, Bürgermeister der Stadt Kleve, stellt als hierzu Bevollmächtigter folgenden Kaufvertrag aus: Die Witwe Freifrau von Quadt, Frau zu Kreuzberg, Hönnepel und Hoeven, überträgt ihr Pfandrecht an dem Hof zum Hove im Stift Werden in der Honschaft Ickten an Abt Ferdinand. Der Pfandanspruch setzt sich zusammen aus 8000 holländischen Gulden Kapital, 400 Reichstalern aufgelaufener Zinsen, 300 Reichstalern Unkosten und 500 Reichstalern Konsensgelder, zusammen 5200 Reichstaler. Die Freifrau erhält vom Abt 4000 Reichstaler und dazu die Belehnung zu Dienstmannsrecht mit dem Busch gen. Vossesoder Junkernsondern im Vest Recklinghausen und Kirchspiel Kirchhellen, den der + Graf Ferdinand Gottfried von Velen und Megen verwüstet hat, der lange Zeit nicht gemutet worden ist, und den der jetzige Graf von Velen ohne lehnherrlichen Konsens verkauft hat, so dass derselbe nunmehr caduc geworden ist. Mögliche Unkosten, die sich aus dieser Belehnung ergeben, trägt die Belehnte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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