Werden.-Johann Wilhelm Bernsau, Rentmeister des Hauses Anger, reversiert über den folgenden inserierten Lehnsbrief des Abts Theodor vom gleichen Tag: Werden.-Abt Theodor belehnt nach dem Tod des Johann Wilhelm Freiherrn Quadt von Wickrath, Herrn zu Groß-Büllesheim, und auf Bitten der Witwe desselben, Anna Elisabeth Cornelia Freifrau Quadt von Wickrath geb. Freiin Quadt von Landskron, den Johann Wilhelm Bernsau, deren Rentmeister zu Anger, zu Behuf eines noch zu benennenden Sohnes der beiden Töchter der Witwe mit dem Mannlehengut Wordenbeck im Fürstentum Berg, Amt Angermund und Kirchspiel Velbert, das nach dem Tod des genannten Freiherrn Quadt, des letzten Vasallen, heimgefallen war. Sobald der noch zu benennende Sohn großjährig ist, muß er das Lehen selbst empfangen. Der Lehnsträger hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Ernst Josef Wasserfort. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Or., Petschaft und Unterschrift