Richard von Maßbach, Domdekan zu Würzburg und vom apostolischen Stuhl bestellter Konservator des Klosters St. Stephan in Würzburg, schreibt dem Pfarrer in Kolitzheim (Coliczheim) und allen geistlichen Amtsträgern in Stadt und Diözese Würzburg: Er hat über mehrere namentlich genannte Beständner des Klosters St. Stephan in Kolitzheim wegen Rechtsverweigerung Kirchenstrafen verhängt. Da diese bisher aber immer noch keine Wirkung gezeigt haben, muss er zu noch schärferen Mitteln greifen. Er befiehlt daher dem Pfarrer in Kolitzheim und seinen Amtskollegen, die Beschuldigten nochmals aufzufordern, sich innerhalb von sechs Tagen mit den Klägern gerichtlich oder gütlich zu einigen. Sollten sie dem nicht nachkommen, dann sollen zu den Gottesdiensten in Koliztheim keine weltlichen Personen mehr zugelassen werden. Außerdem sollen sie den Schultheißen, die Schöffen und die Gemeinde von Kolitzheim für den 12. August (feria secunda post diem sancti Laurentii) vor ihn laden, damit sie sich wegen des Umgangs mit den Beschuldigten und Exkommunizierten verantworten können. Datum Herbipolen. 1443 feria sexta post festum sancti Jacobi apostoli. Aussteller: Richard von Maßbach. Empfänger: Pfarrer zu Kolitzheim und alle geistlichen Amtsträger in Stadt und Diözese Würzburg