Hans Heller, Bürgermeister der Stadt Rottenburg am Neckar, Hans Hettinger, Jakob Glich und Augustin Both, alle 3 Bürgermeister der Stadt Horb, Dietrich Ycher, Schaffner zu Wolfach im Kinzigtal, und Johann Peter Zeir, Stadtschreiber der Stadt Rottenburg, von nachgenannten beiden Parteien gewählte Schiedsleute, beurkunden: Zwischen Jos Minch von Rosenberg als Obervogt am Schwarzwald von Amts wegen, Reinhard, Ritter, und Hans Oswald, beiden von Neuneck, Brüder, für sich selbst, auch Vogt, Gericht und ganzer Gemeinde zu Dürrenmettstetten einerseits und Hans von Ehingen andererseits sind Streitigkeiten entstanden wegen eines Pferrichs, den der von Ehingen auf seinen eigenen Äckern im Mannlehen und in des Dorfs Dürrenmettstetten Zwingen und Bännen sich zu haben anmaßt, und wegen Zwing und Bann, Trieb und Tratt im Yngeßtal an Dieß(en)er Halde. Die Aussteller legen nach Ortsbesichtigung und Verhör der Parteien den Streit bei: 1. Betr. Zwing und Bann, Trieb und Tratt im Yngenstal an Dieß(en)er Halde sollen Steine aufgerichtet werden auf dem Annenbühl an dem Holz, das Schlatt genannt, ob der Wesserin, hinüber bis an Jörg Beckhers von Dießen Holz an Dieß(en)er Halde - in den Rain hinauf den anderen Steinen nach, die hiervor allein die Dürrenmettstettener und Dießener Wiesen und Wälder geschieden hatten, - am Rain ob den Wiesen hinauf bis in den Stein, der Jakob Kellers, des Vogts zu Dürrenmettstetten, und Wolf Vurbachs Wiesen, auch Theus Singers von Dettlingen und Auberlin Blöchlins von Böffingen Hölzer scheidet. Alle Steine sollen künftig nicht nur die Wiesen und Hölzer, sondern auch Trieb und Tratt, Zwing und Bann scheiden. Vom oberen Stein, den Hölzern und Matten hinauf bis zu dem Bronnen soll das wo heute Holz ist, Dießen gehören: was Wiesen und Matten sind, soll Dürrenmettstetten gehören und ihren Zwing und Bann, Trieb und Tratt scheiden. Von dem Brunnen den Ingenstaler Graben hinauf bis an den Stein, der Dürrenmettstetten, Oberiflingen und Dießen scheidet, soll es von beiden Seiten wie bisher gehalten werden. Es war dort nichts strittig. 2. Betr. den Pferrich, den Hans von Ehingen auf seinen eigenen Äckern, im Mannlehen und Dürrenmettstettener Zwing und Bann gelegen, von seinem Hof und Haiden zu haben vermeint, lautet das Urteil: Hans von Ehingen, seine Erben und Nachkommen, Inhaber des Hofs auf Haiden, sollen die ungefähr 36 Jauchert Ackers, an einem Stück im Mannlehen und Dürrenmettstettener Zwingen und Bännen gelegen, zu der Brach und also allein in dem 3. Jahr mit seinem Pferrich und Schafen auf Haiden pferrichen, doch so, daß sie die Schafe von dem Hof auf Haiden oben über den Ingenstaler Graben auf die 36 Jauchert Ackers im Mannlehen in den Pferrich treiben lassen und daselbst keine andere Gerechtigkeit als allein den Pferrich haben und weder Wun noch Weide, Trieb noch Tratt, Zwing noch Bann Herrlichkeit noch Obrigkeit, Gebot noch Verbot haben, wie sie das vorher nicht gehabt haben. Dagegen sollen der von Ehingen und seine Erben, Inhaber des Hofs auf Haiden, an Vogt, Gericht und Gemeinde zu Dürrenmettstetten im 3. Jahr, wenn sie sich des Pferrichs gebrauchen 2 Gulden Rottenburger Währung als Pferrichgeld geben. Wenn sie den Pferrich nicht gebrauchen, sollen sie des Pferrichgeldes frei sein. Wenn die Schäfer derer von Ehingen sich nicht an die Abmachungen halten, sollen sie jedesmal mit 3 Pfund Heller gestraft werden. Die von Ehingen dürfen außer der 36 Jauchert auch andere ihrer Äcker, die sie jetzt und künftig im Mannlehen haben, auf der Achse düngen und bessern, doch soll der Pferrich von den 36 Jauchert nicht ausgeweitet werden. Genaue Lage der 36 Jauchert: Hans von Ehingens Zwing und Bann - Ingenstaler Graben - auf dem Trefflin - Wiesenacker des Hans Marx von Bubenhofen - des Heiligen zu Hopfen Acker, den Ludwig Appenzeller innehat - Hans Marquart von Dürrenmettstettens Acker - Weg, der von Neuneck gen Glatt geht - diesen Weg hinauf bis in den Weg, der von (Dürren) Mettstetten gen Dießen geht - Konrad Buns von Dießen He iligenacker - Balthasar Vurbachs Acker - Acker Enderlins, des Vespers Sohn, von Unteriflingen - Dießener Weg - auf dem Rain liegen 1 1/2 Jauchert Egerten, die oben an den Weg und unten auf Enderlin des Vespers Sohn von Unteriflingen stoßen; diese sind auch in die 36 Jauchert eingerechnet. In diesem Bezirk liegen 3 Jauchert Acker, die Ludwig Appenzeller von Dürrenmettstetten innehat, die in die 36 Jauchert eingerechnet sind. - Es werden 3 Urkunden ausgefertigt: je eine für die von Neuneck, die von Ehingen und die von Dürrenmettstetten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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