Rat und Stadtschultheißen der Altstadt Hanau (der alten statt Hanau ), und die Kinder des verstorbenen Amtmanns Buchenthal, Johann Christian Jobbe...
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1008 a, 146
1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard
Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 13 1676-1700
1694-05-1
Ausfertigung Pergament, anhängendes Siegel abgefallen, fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: den 1./18. Monatstag May Juny Anno 1694
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rat und Stadtschultheißen der Altstadt Hanau (der alten statt Hanau ), und die Kinder des verstorbenen Amtmanns Buchenthal, Johann Christian Jobbe, aus dessen zweiter Ehe Sibylla Friderica Eleonora und die für die übrigen Kinder Johann Christian, Christoffel, Anna Marie und Charlotte Louise eingesetzten Vormünder Johannes Neuber, Ratsmitglied, und Michael Altvatter bekunden, dass der Kaufvertrag, der zwischen dem Amtmann Jobbe und Philipp Maximilian von Steprath (Stepprodt), fürstlich münsterischer Hauptmann, am 30 März 1693 geschlossen wurde mit Datum dieser Urkunde von der Hanauer gräflichen Kanzlei für Philipps Maximilian von Steprath und seinen Bruder Johann Jacob bestätigt wird. Sie verkaufen unter den in dieser Bestätigung enthaltenen Bedingungen denen von Steprath, fürstlich münsterische Hauptleute, und ihren Erben den in dem Erbteilungsvertrag vom 3 . Januar 1687 festgesetzten Anteil der verstorbenen Mutter der Jobbesehen Kinder aus 2. Ehe, Anne Amalie Albertine, geborene von Steprath an den Gütern und Gefällen zu Faulbach und Katzenelnbogen (Catzenelenbogen) mit allen Erbrechten an dem Nachlass der verstorbenen Agathe Juliane von Steprath, Äbtissin zu Keppel (Köppel), und der verstorbenen Frau von Loison, geborene von Steprath, aus dem elterlichen Erbe zu Burbach und Faulbach mit allen Gerechtigkeiten und darauf ruhenden Schulden. Die Kaufsumme beträgt 2000 Gulden, den Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet. Beide Käufer haben sofort 1000 Reichstaler in Brandenburger und Lüneburger Gulden zu zahlen. Die restlichen Gulden sollen in gleicher Währung innerhalb von 4 Wochen gezahlt werden. Bis zur endgültigen Bezahlung stehen die verkauften Güter dafür zum Pfand.
Vermerke (Urkunde): Siegler: gräfliches Kanzleisiegel
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rat und Stadtschultheißen der Altstadt Hanau (der alten statt Hanau ), und die Kinder des verstorbenen Amtmanns Buchenthal, Johann Christian Jobbe, aus dessen zweiter Ehe Sibylla Friderica Eleonora und die für die übrigen Kinder Johann Christian, Christoffel, Anna Marie und Charlotte Louise eingesetzten Vormünder Johannes Neuber, Ratsmitglied, und Michael Altvatter bekunden, dass der Kaufvertrag, der zwischen dem Amtmann Jobbe und Philipp Maximilian von Steprath (Stepprodt), fürstlich münsterischer Hauptmann, am 30 März 1693 geschlossen wurde mit Datum dieser Urkunde von der Hanauer gräflichen Kanzlei für Philipps Maximilian von Steprath und seinen Bruder Johann Jacob bestätigt wird. Sie verkaufen unter den in dieser Bestätigung enthaltenen Bedingungen denen von Steprath, fürstlich münsterische Hauptleute, und ihren Erben den in dem Erbteilungsvertrag vom 3 . Januar 1687 festgesetzten Anteil der verstorbenen Mutter der Jobbesehen Kinder aus 2. Ehe, Anne Amalie Albertine, geborene von Steprath an den Gütern und Gefällen zu Faulbach und Katzenelnbogen (Catzenelenbogen) mit allen Erbrechten an dem Nachlass der verstorbenen Agathe Juliane von Steprath, Äbtissin zu Keppel (Köppel), und der verstorbenen Frau von Loison, geborene von Steprath, aus dem elterlichen Erbe zu Burbach und Faulbach mit allen Gerechtigkeiten und darauf ruhenden Schulden. Die Kaufsumme beträgt 2000 Gulden, den Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet. Beide Käufer haben sofort 1000 Reichstaler in Brandenburger und Lüneburger Gulden zu zahlen. Die restlichen Gulden sollen in gleicher Währung innerhalb von 4 Wochen gezahlt werden. Bis zur endgültigen Bezahlung stehen die verkauften Güter dafür zum Pfand.
Vermerke (Urkunde): Siegler: gräfliches Kanzleisiegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ
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