Lienhart Ruffstein, B. zu Göppingen, wegen Teilnahme am Bauernaufstand gef., wird auf Fürbitte guter Herren und Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten zu bezahlen, Wehr und Harnisch abzugeben, künftig keine andere Wehr zu tragen als ein kurzes abgebrochenes Brotmesser, offene Zechen und Gesellschaften sowie heimliche Versammlungen zu meiden, nicht wieder irgendwelcher Meuterei oder Aufruhr anzuhängen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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