Hans von Helmstatt, Sohn des verstorbenen Andreas von Helmstatt, reversiert gegenüber Pfalzgraf Friedrich über die zu Mannlehen empfangene Burg Gimpern (Guntebuwere) mit den Orten Ober- und Niedergimpern (Guntebuwere) und Zubehör, die einst sein verstorbener Vater zu Lehen hatte. Nach dem Tode Pfalzgraf Friedrichs sollen die Lehen von Pfalzgraf Philipp und seinen kurfürstlichen Erben empfangen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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