Kaiser Karl IV. erteilt dem Erzbischof Friedrich in der Person dessen Abgeordneten, Joh. de Saffenberg und Bern. de Berne die Belehnung mit den erzstiftischen Regalien unter der Bedingung, solche gelegentlich in eigener Person zu empfangen. d. Budissin 1371 XIV. Kal. Dezembr.