Ludwig Krut und Jakob Kientzel, beide B. und vormals geschworene Waldschützen der Stadt Nürtingen, einige Tage im Gefängnis der Fürstin Elisabeth zu Nürtingen gef., weil sie in den Stadtwaldungen strafbare Handlungen verübt hatten, weshalb sie mit oder ohne Recht an ihrem Leben hätten gestraft werden mögen, jedoch auf Fürbitte des Hans von Emershofen und anderer Freunde begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder das ordentliche Recht zu nehmen oder noch einige Zeit eine Turmstrafe zu erleiden, entscheiden sich für das Letztere und schwören U.