Lienhard Koler, sesshaft zu Warmbronn, gef. zu Leonberg, weil er trotz Verbots in den herzoglichen Wäldern, denen der württ. Untertanen und der Stadt Leonberg Schaden angerichtet, diesen aber abgestritten und, als man ihn bestrafen wollte, den Forstmeister mit einer Axt angegriffen hatte, jedoch mit Rücksicht auf seine Familie freigelassen, schwört U., in die er auch den Waldschützen aufnimmt, und gelobt, Rechtsstreitigkeiten vor Gericht und nicht eigenwillig auszutragen, ohne Erlauben der Amtleute kein Holz aus dem Leonberger Wald zu holen, seine Gefängnisatzung zu bezahlen und sich im übrigen künftig wohl zu verhalten.