Michael Ulin bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger Johann Nachbauer ("Nachgepuren") der Jüngere seinen Hof in Offenhausen [Stadt Neu-Ulm] gegen die jährliche Lieferung eines Drittels der Ernte auf Lebenszeit verliehen hat. Ausgenommen davon sind 3 Jauchert Äcker neben den Äckern des Johann Rentz und der Landstraße, von denen er jährlich die Hälfte des Ertrags abliefern soll. Er verpflichtet sich, den Hof und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten. Den Anteil des Johann Nachbauer an der Ernte soll er als erstes einfahren, ausdreschen lassen und dann nach Ulm liefern. Dabei gibt Johann Nachbauer den Dreschern ihren Lohn, während Michael Ulin sie zu verköstigen hat. Außerdem liefert er von dem Hof noch jährlich 7 Pfund Heller Heugeld, 2 Pfund Pfeffer, 200 Eier, 12 Herbsthühner und 4 Fastnachtshühner und leistet die für Meier auf Herrenhöfen üblichen Dienste. Bei seinem vorzeitigen Abzug oder nach seinem Tod stehen dem Obereigentümer 4 Gulden als Weglöse zu. Der Beständner darf keine weiteren Höfe oder Güter zur Bewirtschaftung übernehmen. Stroh, Mist und andere zur Düngung dienende Naturalien sollen auf dem Hof verbleiben und ausschließlich zur Düngung der zugehörigen Feldgüter verwendet werden. Bei Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen fällt der Hof an den Eigentümer oder seine Erben zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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