Grundhaffte Anweisung des Unfugs, womit die anmaßliche Zwingenbergische Interessenten sich beschwehren daß bey ohnlaengst [...] im Ober-Ambt Moßbach eingenommener Erb-Huldigung die Unterthanen deren in beyde Kellereyen Lohrbach und Eberbach gehoeriger Zwingenbergischer Vogthey-Orthen respective zur Erbhuldigungs- und Centh-Pflicht-Leistung erfordert und angehalten worden seynd

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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