Schultheiß und Bürgermeister zu Zell unter Aichelberg beurkunden eine gütliche Vereinbarung zwischen den Einwohnern von Zell einerseits und Hans Schöllkopf und Michel Vetter von Boll anderseits wegen Benutzung des sogenannten Aichbrunnens zu Boll.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner