Martin Sieß, B. zu Kirchheim, wegen Betrugs dort gef. - auf sein Geständnis hin rechtsmäßig dazu verurteilt, die von ihm auf Grund gefälschter Unterpfänder aufgenommene Gült sofort abzulösen, dem Herzog zur Strafe 10 Gulden zu zahlen, künftig keine Zechen und Gesellschaften mehr zu besuchen und keine Waffen mehr zu tragen, nimmt diese Urteil an und verspricht, alle Punkte desselben auszuführen und schwört U. Sieß hatte beim Spital zu Wiesensteig eine Gült aufgenommen, einen Gültbrief aufrichten lassen und darin zur Sicherheit zwei Stücke Land eingesetzt: einen angeblich schuldenfreien halben Morgen Weingarten in der Ottlinger Halde gelegen, der in Wirklichkeit zu einem Viertel mit einer Schuld belastet war, und ein Tagwerk Wiesen, das in Wirklichkeit nur ein Viertel Tagwerk groß war.