Mandatum inhibitorium poenalem Auseinandersetzung um Wegnahme von Roggen
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0408
Rep. 29, Nr. 534
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
11.08.1710-20.06.1711
Kläger: (2) Joachim Hildebrandt, Bürger zu Gingst
Beklagter: Kapitän Alexander Moritz von der Osten auf Unrow
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Conrad Offermann (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.: H. Gesterding (A), Dr. Joachim Everssen (P)
Fallbeschreibung: Der Bekl. hatte auf einigen Morgen Land des Kl.s Mischgetreide gesät, das der Kl. nur zu Futterzwecken hätte nutzen können. Der Kl. selbst hat Roggen ausgesät und wollte diesen auf 3 Morgen ernten, wird jedoch mit Gewalt vom Bekl. von seinen Feldern vertrieben. Er bittet diesen Landfriedensbruch nach den Reichsgesetzen von 1521 und 1532 zu ahnden und dem Bekl. bei 400 Rtlr Strafe zu befehlen, seinen Roggen zurückzugeben und ihn das Mischgetreide auf den anderen Feldern ernten zu lassen. Das Tribunal erläßt am 12.08. ein entsprechendes Mandat mit 200 Rtlr Strafandrohung. Am 21.08. verteidigt der Bekl. sein Vorgehen und bittet um Rücknahme des Mandates. Das Tribunal lehnt dies am 26.08.1710 ab und fordert den Bekl. auf, binnen 8 Tagen zu belegen, daß er dem Mandat gefolgt sei. Am 16.06.1711 beschwert sich der Kl., daß der Bekl. dem Mandat seinerzeit nicht gefolgt sei und bittet darum, die 200 Rtlr angedrohter Strafe bei ihm einzutreiben. Das Tribunal verspricht am 18.06.1711, dies bei Abfassung des Urteils zu berücksichtigen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710-1711
Prozessbeilagen: (7) Bescheinigung des Stralsunder Postkontors vom 19.08.1710
Beklagter: Kapitän Alexander Moritz von der Osten auf Unrow
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Conrad Offermann (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.: H. Gesterding (A), Dr. Joachim Everssen (P)
Fallbeschreibung: Der Bekl. hatte auf einigen Morgen Land des Kl.s Mischgetreide gesät, das der Kl. nur zu Futterzwecken hätte nutzen können. Der Kl. selbst hat Roggen ausgesät und wollte diesen auf 3 Morgen ernten, wird jedoch mit Gewalt vom Bekl. von seinen Feldern vertrieben. Er bittet diesen Landfriedensbruch nach den Reichsgesetzen von 1521 und 1532 zu ahnden und dem Bekl. bei 400 Rtlr Strafe zu befehlen, seinen Roggen zurückzugeben und ihn das Mischgetreide auf den anderen Feldern ernten zu lassen. Das Tribunal erläßt am 12.08. ein entsprechendes Mandat mit 200 Rtlr Strafandrohung. Am 21.08. verteidigt der Bekl. sein Vorgehen und bittet um Rücknahme des Mandates. Das Tribunal lehnt dies am 26.08.1710 ab und fordert den Bekl. auf, binnen 8 Tagen zu belegen, daß er dem Mandat gefolgt sei. Am 16.06.1711 beschwert sich der Kl., daß der Bekl. dem Mandat seinerzeit nicht gefolgt sei und bittet darum, die 200 Rtlr angedrohter Strafe bei ihm einzutreiben. Das Tribunal verspricht am 18.06.1711, dies bei Abfassung des Urteils zu berücksichtigen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710-1711
Prozessbeilagen: (7) Bescheinigung des Stralsunder Postkontors vom 19.08.1710
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ