Hermann Boos von Waldeck (Herman Boß), Hofmeister, bekundet, dass Christmann von Geispitzheim (Geispeltzheym) der Alzeyer Landschreiber Kurfürst Philipps von der Pfalz gewesen war, wobei man dem Fürsten Unregelmäßigkeiten über die Amtsführung (etwas fürbracht ist nit wyßlich gehandelt haben) vorbrachte und Christmann mit Leib und Gut in Haft genommen worden war. Hermann Boos hat als verordneter Richter in der Sache einen Rechtstag anberaumt. Dabei haben die Anwälte des Pfalzgrafen eine schwerwiegende Klage mit vielen Artikel vorgebracht, die Cristmann "hoch berurn", Christmann hat sich dagegen "als geyn sinem fursten und herren beswert". Hermann Boos war geneigt, die Sache mit anderen Rittern und Knechte gütlich zu verhandeln, wozu er beim Pfalzgrafen mit einiger Mühe die Bewilligung erlangt hat. Nunmehr hat er dazu folgenden Vertrag aufgerichtet: Alle Anklagen werden fallengelassen. Dagegen hat Christmann dem Pfalzgrafen 500 Gulden, nämlich 200 zu Fastnacht [27.02.1498] und 300 zu Martini [11.11.1498], auszurichten und unverzüglich die Ausstände aus seinen Landschreiberrechnungen und vom Hilfsgeld zu begleichen. Er darf sich auf Lebtag nicht aus dem Fürstentum der Pfalz entfernen und soll als Untertan seine Wohnung zu Kirchheim am Donnersberg [Kirchheimbolanden] nehmen. Er hat über diese Verpflichtungen eine gesonderte Verschreibung auszustellen und die Schuldsummen gebührlich zu versichern. Christmann soll alsbald diese Bestimmungen schwören und darüber hinaus wie bei Urfehde in keiner Weise gegen den Fürsten, sein Land und seine Leute vorgehen oder sich rächen. Christmann und der Pfalzgraf erhalten jeweils eine Ausfertigung dieses Rachtungsbriefs.