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Befehl an beide Beamte zu Hollenbach und Schrotzberg auf diejenige Beute, so Brandsteuer fordern oder sammlen gut Achtung zu geben und ohne habendes Zeugnis von denen Kanzleien nichts passieren zu lassen.
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Befehl an beide Beamte zu Hollenbach und Schrotzberg auf diejenige Beute, so Brandsteuer fordern oder sammlen gut Achtung zu geben und ohne habendes Zeugnis von denen Kanzleien nichts passieren zu lassen.