Herzog Adolf hat seinem Richter zu Schwerte, Dietrich "Leenhoff" dem Hermann "Scheelpaegh" und dem Müller Hans ("Hanss die Moilner") befohlen, die Mühle zu Schwerte auf der Ruhr wieder instandzusetzen. Der Herzog verschreibt ihnen daher für ihre beim Bau entstehenden Unkosten Einkünfte aus der Mühle zu Schwerte sowie vom Gericht zu Schwerte, worüber sie dem Rentmeister zu Wetter abzurechnen haben. Darüber hinaus dürfen sie auch Holzlieferungen und Dienstleistungen aus dem Land von der Mark in Anspruch nehmen. - 1427 "feria sexta post dominicam Esto mihi".

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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