Notiz über einen Waffenstillstand (anstandt), den Kurfürst Philipp von der Pfalz zwischen Erzbischof Johann von Trier einer- und dem Ritter Friedrich von Fleckenstein anderseits am 21.7.1486 verabredet und der vom 22.7.1486 zu Sonnenaufgang bis zum 10.8.1486 Sonnenuntergang dauern soll. Fehde, Feindschaft, Kriege und das, was bisher zwischen beiden, ihren Helfern und allen damit zusammenhängenden Personen geschehen ist, ist aufgehoben und geschlichtet. Beide lassen die Gefangenen des anderen frei; Atzung, Schatzung, Brandschatzung, "geding" und nicht gegebene Gelder, Pfändungen (hafft) oder Bürgschaften sind nicht zu leisten. Wegen lange zurückliegende rückständiger Schulden (ußstands) soll der Erzbischof gnadenhalber Friedrich um St. Michael [= 29.9.] zu Koblenz gegen Quittung 400 rheinische Gulden bezahlen. Das von Friedrich aufgesagte Lehen soll der Erzbischof an dessen Neffen (bruder sone), Nikolaus (Niclausen) von Fleckenstein, geben, wozu Friedrich eingewilligt hat. Damit sollen beide gänzlich geschlichtet sein. Friedrich hat dies angenommen. Die Trierer haben dies ebenfalls angenommen, wollen es ihrem Herrn vorlegen und dem Pfalzgrafen bis St. Sixtus [= 6.8.] eine Antwort zukommen lassen. Wenn die Zustimmung erfolgt, soll der besiegelte Schlichtungsbrief (rachtungbrieff) aus der pfalzgräflichen Kanzlei gegeben werden und beiden zukommen.