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Stühlingen: Gräfin Elisabeth Eusebia von Fürstenberg verzichtet im Falle ihrer Vermählung mit Markgraf Friedrich V., kraft der fürstenbergischen Erbeinigung, gegen ihren Bruder Grafen Rudolf von Fürstenberg und dessen Erben auf alle Successionsrechte, ausgenommen den Fall ihres Aussterbens.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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