Balthasar von Schauenburg bekennt, daß es dem Bischof Erasmus von Straßburg und dem Gericht zu Oberkirch zusteht, an der Schauenburgischen Behausung bei dem obern Tor daselbst, wenn es zu Bauzwecken an der Mauer nötig ist, einen Steg auf die Stadtmauer bauen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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