Heinrich Ruland, Dr. decret., Dechant, Johannes Flecke, Conrad Pflucke, Johannes Francke, Wedekind Bruhain, Dr. decret., Johannes Lorber, Johannes...
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Urk. 34, 122
Urk. 34, A II, Kassel Martinsstift
Urk. 34 Martinsstift Kassel - [ehemals: A II]
Martinsstift Kassel - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1505 April 18
Ausfert. Pergt., 3 Siegel, am Rande beschädigt, an Pergamentstreifen anhängend.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et factum in curia decanatus, anno 1505, die decima octava mensis aprilis.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Ruland, Dr. decret., Dechant, Johannes Flecke, Conrad Pflucke, Johannes Francke, Wedekind Bruhain, Dr. decret., Johannes Lorber, Johannes Eycholtz, Paul Wedekind, Hermann Reimbolt, Jacob Weylappe, mag. Johannes Merckel, Caspar Rinke, als Repräsentanten des Kapitels der Martinskirche in Kassel, vergleichen sich mit den Vikaren der Kirche: Werner Munttebur, Heinrich Gudenspergk, Hermann Coci, Hermann Schusseler, Johannes Pflucke, Hermann Reng[en], Johannes Weszeman, Johannes Nuszbicker wegen verschiedener Streitpunkte: wegen der Besoldung der Choralen, des Organisten, Plebans und der Anderen, die das Salve regina singen, aus der gemeinen Präsenz (communi presentia seu fidelia) der Kanoniker und Vikare; ferner wegen einiger Geldsummen: 200 Gulden, welche die gemeine Präsenz den Erben des † Wigand Goszwyn, Dechanten von Fritzlar, schuldet; 30 Gulden, welche die Kanoniker in 2 Urkunden aus der gemeinen Präsenz erhalten haben; 13 Gulden, die von Johannes Egkemann zurück gekauft sind, und wegen anderer Summen, die zur gemeinen Präsenz gehören sollen und verschiedentlich zum Nutzen und Bau der Kirche ausgegeben worden sind. - Wegen der gen. Geldsummen wird bestimmt, daß die Kanoniker den Vikaren eine Urkunde über 3 Gulden jährlichen Zins zu Allendorf (Aldendorf), die Caspar Rincke für 50 Gulden gekauft hat, geben sollen für ein täglich in der Martinskirche zu singendes Hochamt. Wegen der Besoldung (de salario) der Choralen, die das Salve regina singen, und des Besoldungszuschusses (de additione seu contributione salarii) für den Pleban wird vereinbart, daß diese Besoldungen aus der gemeinen Präsenz nach Anordnung des Dechanten und Kapitels gezahlt werden sollen. Der Organist soll jedoch gemäß der in früheren Jahren getroffenen Bestimmung und altem Brauche seine Entschädigung aus der Kirchenfabrik erhalten. Wenn die Fabrik nicht zahlt, soll jedoch die Zahlung durch den Präsenzmeister aus der gemeinen Präsenz der Kanoniker und Vikare erfolgen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. Dechant und Kapitel mit dem Kapitelssiegel, 2. Heinrich Gudenspergk und 3. Johannes Pflucke, Vikare.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 1102.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Ruland, Dr. decret., Dechant, Johannes Flecke, Conrad Pflucke, Johannes Francke, Wedekind Bruhain, Dr. decret., Johannes Lorber, Johannes Eycholtz, Paul Wedekind, Hermann Reimbolt, Jacob Weylappe, mag. Johannes Merckel, Caspar Rinke, als Repräsentanten des Kapitels der Martinskirche in Kassel, vergleichen sich mit den Vikaren der Kirche: Werner Munttebur, Heinrich Gudenspergk, Hermann Coci, Hermann Schusseler, Johannes Pflucke, Hermann Reng[en], Johannes Weszeman, Johannes Nuszbicker wegen verschiedener Streitpunkte: wegen der Besoldung der Choralen, des Organisten, Plebans und der Anderen, die das Salve regina singen, aus der gemeinen Präsenz (communi presentia seu fidelia) der Kanoniker und Vikare; ferner wegen einiger Geldsummen: 200 Gulden, welche die gemeine Präsenz den Erben des † Wigand Goszwyn, Dechanten von Fritzlar, schuldet; 30 Gulden, welche die Kanoniker in 2 Urkunden aus der gemeinen Präsenz erhalten haben; 13 Gulden, die von Johannes Egkemann zurück gekauft sind, und wegen anderer Summen, die zur gemeinen Präsenz gehören sollen und verschiedentlich zum Nutzen und Bau der Kirche ausgegeben worden sind. - Wegen der gen. Geldsummen wird bestimmt, daß die Kanoniker den Vikaren eine Urkunde über 3 Gulden jährlichen Zins zu Allendorf (Aldendorf), die Caspar Rincke für 50 Gulden gekauft hat, geben sollen für ein täglich in der Martinskirche zu singendes Hochamt. Wegen der Besoldung (de salario) der Choralen, die das Salve regina singen, und des Besoldungszuschusses (de additione seu contributione salarii) für den Pleban wird vereinbart, daß diese Besoldungen aus der gemeinen Präsenz nach Anordnung des Dechanten und Kapitels gezahlt werden sollen. Der Organist soll jedoch gemäß der in früheren Jahren getroffenen Bestimmung und altem Brauche seine Entschädigung aus der Kirchenfabrik erhalten. Wenn die Fabrik nicht zahlt, soll jedoch die Zahlung durch den Präsenzmeister aus der gemeinen Präsenz der Kanoniker und Vikare erfolgen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. Dechant und Kapitel mit dem Kapitelssiegel, 2. Heinrich Gudenspergk und 3. Johannes Pflucke, Vikare.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 1102.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ