Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Graf Diether v. Katzenelnbogen bekundet, dass er Hartmut v. Kronberg d. Ä. eine Gülte von 200 Gulden aus Roßdorf und Gundernhausen (Günderadehusen...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1362 April 16
Ausf.: Roßdorf. Rv. (15. Jh.): scholtbrief von grave Diether. Mit folgenden Sgn.: 1. (Graf Diether) fehlt. 2. Sg. von 2,9 cm Durchm. Im Sgf. Schild mit Kreuz dessen vier Arme verwechselte Farben zeigen (was dadurch ausgedrückt ist, dass bei jedem Arm die eine Seite erhaben die andere weniger erhaben dargestellt ist). Umschrift: + S(IGILLVM) . . . . . . .DE HATTENH(EIM). 3. Sg. von 2,5 cm Durchm. Im Sgf. Schild mit, zwei hangenden Flügeln nebeneinander. Umschrift: S(igillum) helfrich vom steine a). 4. g. von 2,9 cm Durchm. Im Sgf. Schild mit Balken. Umschrift:, + S(IGILLVM) WIFrID1 DE WEBBERG. 5. Sg. von 2,5 cm Durchm. Im Sgf Schild gespalten und fünfmal in verwechselten Farben geteilt. Umschrift: S(IGILLVM) HABTMA(NN)I ARMIG(ERI) DE BENSH(EIM). Die besch. Sg. G und 7 zeigen das Schildbild von 4
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1362 uff den Osterabent
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Diether v. Katzenelnbogen bekundet, dass er Hartmut v. Kronberg d. Ä. eine Gülte von 200 Gulden aus Roßdorf und Gundernhausen (Günderadehusen) für 2.400 Gulden Frankfurter Währung nach Ausweis der Kaufurkunden verkauft hat, die er mit seinem Siegel und denjenigen Pfalzgraf Ruprechts d. Ä, und Graf Adolfs v. Nassau versehen lassen soll. Er soll für die Rente. von 200 Gulden eine Schuld von 2.400 Gulden in gleicher Weise sicherstellen wie vorher den Kaufpreis von 2.000 Gulden, ohne dass dieser dadurch um 400 Gulden. erhöht wird. Graf Diether verpflichtet sich, die Zustimmung seines Bruders Gerhard zu diesem Kauf beizubringen, sobald Gerhard mündig geworden (.zu sinen dagen komen) ist. Diether gelobt, die Kaufurkunden bis zum kommenden 24. Juni (sente Johans dage, als deme korne die wrzele brichet, den man nennet, als her geborn wart) zu vervollständigen und die Zustimmung der Lehnsherren zu diesem Verkauf bis zum kommenden 11. November beizubringen 1). Diether verspricht, von den für diesen Kauf gesetzten Unterpfändern, die zu Roßdorf und Gundernhausen gehören, nichts zu verkaufen, zu versetzen noch zu bekümmern. Wenn die Kaufurkrkunden vollzogen worden sind, soll Graf Diether die Leute in den genannten beiden Orten dazu anhalten, Hartmut zu huldigen und ihm Gehorsam zu schwören. Für die Innehaltung dieser Verpflichtungen setzt Graf Diether folgende Bürgen: Dietrich v. Hattenheim, Helferich Jude, Wiffried v. Werberg, alle Ritter, Hartmut v. Bensheim und die Brüder Georg und Boemund (-ming) v. Werberg, Edelknechte. Diese müssen bei Vertragsverletzung Diethers, je einen Knecht mit einem Pferd in eine von Hartmut v. Kronberg bestimmte Frankfurter Herberge schicken und jedes verleistete Pferd alsbald ersetzen. Stirbt einer der Bürgen, muß Diether, wenn er deswegen in Auerbach gemahnt worden ist, innerhalb des nächsten Monats einen anderen stellen, widrigenfalls müssen die anderen Bürgen solange ein Einlager leisten. Graf Diether gelobt, die Bürgen schadlos zu halten, und siegelt mit ihnen gemeinsam, die dadurch ihre Verpflichtungen anerkennen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Kasseler Repertorium III S. 191
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Teildruck: Bauer, Hess. Urkk. I, 648
a) Vielleicht fehlen vor .meine zwei bis drei Buchstaben; 1) Vgl. Nrr, 1296, 1297
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.