Ferdinand Sigismund Freiherr von Heyden, Erb- und Gerichtsherr zu Bruch und Clyff, königlich preußischer Obrist unter dem Sonsfelder Dragonerregiment, macht bekannt, dass ihn Abt Benedikt mit dem Gut Veithausen im Amt und Kirchspiel Bochum belehnt hat. Er hat huldigen lassen von seinem Richter der Herrlichkeit Bruch und Clyff Christoph Georg Märker im Beisein von Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort und Johann Heinrich Morrien, Schöffe des Landgerichts Werden.-Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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