Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er an Heinrich (Heintz) Gluntzing und dessen Ehefrau Hedwig (Hede) seinen Hof in Oberesch...
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1235
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1487 Juli 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... auff Mantag nach Simplicii anno Domini millesimoquadringentesimooctuagesimoseptimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er an Heinrich (Heintz) Gluntzing und dessen Ehefrau Hedwig (Hede) seinen Hof in Obereschenbach (obern Eschennbach) [bei Hammelburg], den bisher Johann (Hans) Nybelung innehatte, mit allem Zubehör erblich verliehen hat. Als Zins sollen jährlich an Walpurgis [Mai 1] sowie an Michaelis [September 29] jeweils 50 Groschen fuldischer Währung, ein Viertel Weizen und 62 Groschen als Küchenspeise in das Amt Mackenzell gereicht werden. Des Weiteren hat der Abt Heinrich ein wüstes Ackerstück in der Flurmark verliehen - ausgenommen die dazwischen liegende Wiese, die an das Ackerstück angrenzt -, wovon jährlich als Zins drei Achtel Weizen und drei Achtel Hafer an Michaelis zu zahlen sind. Außerdem soll Heinrich im Amt Mackenzell jährlich vier Tage zur Ernte dienen, einen Tennentag (thennge tagk) und einen Tag zur Einfuhr der Ernte leisten, sowie vier Klafter Holz schlagen und diese in die Burg Mackenzell fahren. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er an Heinrich (Heintz) Gluntzing und dessen Ehefrau Hedwig (Hede) seinen Hof in Obereschenbach (obern Eschennbach) [bei Hammelburg], den bisher Johann (Hans) Nybelung innehatte, mit allem Zubehör erblich verliehen hat. Als Zins sollen jährlich an Walpurgis [Mai 1] sowie an Michaelis [September 29] jeweils 50 Groschen fuldischer Währung, ein Viertel Weizen und 62 Groschen als Küchenspeise in das Amt Mackenzell gereicht werden. Des Weiteren hat der Abt Heinrich ein wüstes Ackerstück in der Flurmark verliehen - ausgenommen die dazwischen liegende Wiese, die an das Ackerstück angrenzt -, wovon jährlich als Zins drei Achtel Weizen und drei Achtel Hafer an Michaelis zu zahlen sind. Außerdem soll Heinrich im Amt Mackenzell jährlich vier Tage zur Ernte dienen, einen Tennentag (thennge tagk) und einen Tag zur Einfuhr der Ernte leisten, sowie vier Klafter Holz schlagen und diese in die Burg Mackenzell fahren. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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