Kaspar Feckelin, B. zu Waiblingen, verspricht dem edlen und festen Junker Wernher v. Neuhausen, der ihm ein Viertel von 1 1/2 Morgen Weingarten in der Oberen Hard geliehen hat, daß nach seinem, Feckelins, Tod dies Lehen zu leihen oder zu lösen stehen soll und bei Veränderung des Lehens aufgegeben und von neuem bestanden werden soll mit Handlohn und Weglöse "wie der pruch zu Öffingen ist". Aus dem Weingarten stehen zuvor dem Junker Werner drei Imi Wein als Bodenzins zu