Die Appellation richtet sich gegen einen Bescheid, die wilden Pferde des Stifts Stoppenberg und der adligen Häuser Horl, Schellenberg, Hege (Heck) und Berge während der Dauer der Schweinemast aus der Borbecker Mark heraus zu halten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...