Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Kurfürst und Erztruchsess seine Einwilligung zu den Privilegien, Freiheiten, Gnaden und Gaben für das Helenenkloster bei Welschbillig, "zum Spital genannt", des Heiligkreuzordens und im Trierer Kreis, welches Meister Ludolf von Enschringen, Propst von St. Simeon in Trier und Propst von Heiligkreuz bei Mainz, gestiftet hatte, und bestätigt diese. Insbesondere dürfen die Brüder und von ihnen beauftragte, taugliche Personen im Kreis Trier in den Gebieten und Orten des Pfalzgrafen zu Almosen und Steuern auffordern und diese sammeln. Das Kloster wird in den Schutz und Schirm des Pfalzgrafen aufgenommen, de Amtleuten, Pflegern, Dienern, Angehörigen und Untertanen die Handhabung befohlen. Im Gegenzug soll der Prior und Konvent für den Pfalzgrafen und seine Eltern eine Andacht mit Vigilien und Seelenmessen und sie an Ablassen teilhaben lassen. Dies soll den Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten der Pfalzgrafen unschädlich sein.