Martin Ringlin zum Rotten (=Rotis) bekennt, daß Adam von Frundsberg zu Mindelheim, Ritter und Hauptmann [des Bundes zu Schwaben], einen gütlichen Vertrag mit Datum Aftermontag nach Agathe (7. Februar) 1514 errichtet hat zwischen seinem Schwiegersohn Martin Waldmann, Bürger zu Memmingen, sowie Hans Klein und Hans Mercklin, beide des Rats daselbst, als Trager von Balthasar Waldmann, Sohn des genannten und der Tochter des Ausstellers Elisabeth Ringlin. Darin war unter anderem enthalten, daß der Aussteller dem Waldmann für das Heiratsgut seiner Tochter einen jährlichen Zins von 10 fl aus 200 fl Kapital entrichten sollte, besichert auf dem Gut zum Rotten. Im folgenden verpfändet der Aussteller seine Burg zum Rotten gemäß einem von den Herzögen Wilhelm und Ludwig von Bayern ausgestellten Willebrief, den er Waldmann übergeben hat. Er wird jährlich zu Reminiscere 10 fl rh, den Gulden zu 35 ß h Memminger Währung gerechnet, zahlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...