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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Gesamtwürttembergische Behörden und Gerichte 1806-1817 >> Gerichte
1806-1817 (Va ab 1509, Na bis 1827)
Inhalt und Bewertung
Das Organisationsmanifest für das Königreich Württemberg vom 18. März 1806 sah eine Justiz mit dreistufigem Instanzenzug vor. Als landesweit zuständiger Gerichtshof wurde das Oberjustizkollegium eingerichtet, dessen in Stuttgart residierender Zweiter Senat für Zivilsachen zuständig und Berufungsinstanz für durch Stadtmagistrate, Oberamts- und Patrimonialgerichte gefällte Urteile war. Erstinstanzlich war er außerdem für die Rechtsstreitigkeiten eximierter Personen, für Lehens- und Wechselsachen sowie (bis 1810) für evangelische Ehesachen kompetent. Berufungen gegen seine Entscheide gingen an das Ober[appellations]tribunal in Tübingen und waren generell ab einem Streitwert von 200 fl und außerdem dann zulässig, wenn "Ehre, Gerechtsame oder das ganze Vermoegen einer Parthie" betroffen waren. In solchen Fällen und ab einem Streitwert von 1500 fl oder mehr konnte außerdem zusätzlich Revision beantragt werden. Dem Zweiten Senat, der aus einem Präsidenten, 10 Räten oder Assessoren, 4 Sekretären, 1 Registrator und 4 Kanzlisten bestand, oblag außerdem die Beaufsichtigung der Prozessführung "bey den untern Gerichts-Stellen". Der Zweite Senat, der seit 1811 ausschließlich die Amtsbezeichnung Oberjustizkollegium führte, während der für Strafgerichtsbarkeit zuständige Erste Senat in Esslingen fortan als Kriminaltribunal firmierte, bestand wie die meisten Behörden und Gerichte der Übergangszeit nur bis 1817 und ging anschließend im Obertribunal Tübingen auf, das 1822 nach Stuttgart verlegt wurde. Ebenfalls zum Oberjustizkollegium gehörte bis 1817 als selbständige Abteilung der vorwiegend mit Vormundschaftssachen , Inventuren und Teilungen befasste Tutelarrat (vgl. Bestand D 70 a).
Die meisten Akten des vorliegenden Bestandes gelangten anlässlich der Neuorganisation des deutschen Gerichtswesens ab 1878 wahrscheinlich in mehreren Lieferungen vom Obertribunal an das damalige Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, nachdem allerdings ein großer Teil der 1806-1817 beim Oberjustizkollegium angefallenen Prozessakten kassiert worden war. Man muss sich klarmachen, dass D 69 heute nur noch einen sehr geringen Rest des bei diesem Gerichtshof erwachsenen Schriftguts beinhaltet. Umfangreiche Kassationen haben schon 1829 stattgefunden, wie ein "Repertorium in Appellationssachen" (Bü 390) belegt, das 1868 von Obertribunal ausgeschieden wurde. Zahlreiche weitere Prozessakten des Oberjustizkollegiums sind bis 1817 im Zuge von Appellations- oder Revisionsverfahren nach Tübingen abgegeben worden und heute möglicherweise noch als Vorakten des Obertribunals in den Bestandsrepertorien E 308 I-III nachweisbar. Von richtigen Prozessakten kann nur bei einer Minderheit der Einheiten in D 69 gesprochen werden. Vielmehr bestehen sie zum größeren Teil aus kümmerlichen, durchkassierten Fragmenten von 2-3 Blättern, zwischen deren am rechten oberen Blattrand vermerkten Quadrangel-Nrn. meist riesige Lücken klaffen. Bei diesen Fragmenten handelt es sich in der Regel um das beim Oberjustizkollegium 2. Senats ergangene (zweit- oder auch erstinstanzliche) Urteil sowie ein Überweisungsschreiben an die Dritte Instanz, das Oberappellationstribunal in Tübingen, samt angehängtem Verzeichnis der an dieses versandten Vorakten. Einige der in D 69 vereinigten Akten sind gar nicht beim Oberjustizkollegium erwachsen und müssten - nach der reinen Provenienzenlehre - eigentlich bei anderen Beständen eingeordnet werden, doch wurden sie aus pragmatischen Überlegungen im Bestand belassen. Hierzu gehören etwa die Bü-Nrn. 381 ff., die erst nach 1818 entstanden sind, oder das umfangreiche Bü 380 über Unruhen und Fronstreitigkeiten in der Herrschaft Werenwag (1746-1747), das ursprünglich beim oberösterreichischen Geheimen Rat erwachsen, dann über die Stationen württembergischer Lehenhof und Oberjustizkollegium an das Oberamtsgericht Tuttlingen gelangt und von dort 1855 an das Obertribunal abgegeben worden ist. Der Bestand Oberjustizkollegium 2. Senats wurde erst 1949 gebildet. Eine knappe Hälfte des Schriftguts (Bü-Nrn. 1-167, 3,3, lfd. m) wurde zwischen 1949 und 1965 verzeichnet (hand- und maschinenschriftliches Repertorium von Lenth und Facius), der größere Rest (3,8 lfd. m, Bü-Nrn. 168-392) erst 2011 im Rahmen der Erschließung der unverzeichneten Nachträge der Beständegruppe D (Behörden der Übergangszeit) im Staatsarchiv Ludwigsburg durch den Unterzeichneten, der auch für den Gesamtbestand die Endredaktion besorgte. Bei dieser Gelegenheit wurde außerdem die auf die Verfasser des bisherigen Repertoriums zurückgehende Einteilung der Akten in nur drei Kategorien ("Allgemeines", "Einzelne Zivilprozesse" und "Ehesachen") rückgängig gemacht und das Material statt dessen nach den Sachrubriken der zeitgenössischen Registratoren geordnet, die bei den weitaus meisten Einheiten erhalten und auf jeweils einem (dem ursprünglich zuoberst liegenden) Schriftstück des Büschels am oberen Blattrand deutlich sichtbar vermerkt sind. Nur in seltenen Fällen mussten fehlende Originalrubriken bei klarer Sachlage ergänzt (Bü 249: "Schuldenwesen"; Bü 287/288: "Gantsachen"; Bü 303/304: "Schuldsachen") oder völlig neu "erfunden" werden (z.B. die Rubrik "Kanzleibücher" in den Bü 1 ff. und 388 ff. oder "Ehemalige Reichsgerichte" bei Bü 28). Insgesamt besteht D 69 aus 396 Büscheln (Bü 1-393), wobei die Bü-Nrn. 96-100 nicht belegt sind und 8 Zwischennrn. hinzukommen (Bü 12 a, 12 b, 13 a, 23 a, 54 a, 55 a, 58 a, 72 a). Die Laufzeit reicht von 1806-1817, Vorakten gehen (meist abschriftlich) bis 1509 zurück, Nachakten wurden bis 1827 hinzugefügt.
Ludwigsburg, im Mai 2011
Dr. Peter Steuer
396 Büschel (7,3 lfd. m)
Bestand
Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute Bd. 1. Stuttgart 1951 (S. 138 ff. und 390 ff.).
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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