Bürgermeister und Rat zu Freiburg entscheiden einen Streit zwischen den Johannitern und den Wilhelmiten daselbst über die Ablösbarkeit einer Gült von 4 Pfund Pfennig Rappen und 6 Mutt Roggen. Das Geld und 2 Mutt Roggen können nach dem landläufigen Satz abgelöst werden, 4 Mutt Roggen aber sind, da sie laut dem Oberrieder Seelbuch Legate darstellen, bis zum Beweis des Gegenteils nicht ablösbar.