Ehevertrag zwischen Andreas Anton Theodor von Dorgelo zum Brettberg, Sohn des Franz Anton von Dorgelo und der weiland Helena Margaretha von Ledebur, und Henriette Charlotte von Schele zu Hudenbeck, Tochter des Jobst Henrich von Schele und der Dorothea Elisabeth von Beesten. In der Eheberedung wird festgelegt, dass der Ehemann seine eigenen Güter und Zehnten ebenso in die Ehe einbringt, wie die, die er von seinen Eltern erben wird. Als Brautschatz für ihre Tochter soll Dorothea Elisabetha von Beesden, verwitwete von Schele, bei Vollzug der Ehe 1.000 Reichstaler zahlen. Als Morgengabe werden Ernteerträge aus Pulsfort festgesetzt. Im Folgenden wird die Leibzucht aus Einnahmen aus diversen Höfen und Gärten in Reichstalern bemessen. Es folgen Ausführungen für den Fall, dass der Witwenstand mit oder ohne Erben bzw. vor dem Tod der Schwiegereltern eintritt. Es wird festgelegt, dass alle Kinder römisch-katholisch erzogen werden sollen und im Todesfall des Vaters auch römisch-katholische Vormünder eingesetzt werden. Siegelankündigung der Unterzeichnenden Andreas Anton Theodor von Dorgelo, Henriette Charlotte von Schele, Franz Anton von Dorgelo, Caspar Heinrich von Schelen, Raban Ludwig Christian von Haren und Caspar Franz von Elmendorff. Enthält auch: Abschrift zu den Ausführungen im Witwenstand

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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