Anna, Witwe des Peter Bender, Bürger und Müller zu Markelsheim, in erster Ehe mit Lazarus Weyd, in zweiter Ehe mit Peter Werner verheiratet, beurkundet, daß sie die im Heiratsvertrag mit erwähntem Peter Bender, der aus der Ehe mit Anna, Tochter des verstorbenen Lorenz Lutz zu Elpersheim (Ebppersheim), drei Töchter hatte, vereinbarte Einkindschaft widerruft und ihren leiblichen Sohn Mayses aus erster Ehe als alleinigen Erben ihrer mütterlichen Hinterlassenschaft einsetzt, da dieser bei der Grundteilung benachteiligt wurde und weil sie von den Stieftöchtern schlecht behandelt wurde. Dennoch überträgt sie den Stieftöchtern Margarete, Witwe des Michael Flieker, Anna, Ehefrau des Hans Wolf Bodtheimer, und Eva, Ehefrau des Georg Hover, das Gut des Georg Hoffman, 1/2 Morgen Wiese, zwei kleine Güter sowie einen kleinen Garten. Des weiteren stiftet sie 20 Gulden als Almosen und verfügt, daß der Zins davon jährlich an die armen Leute vereilt werden soll. Sie bittet den Statthalter, den Kanzler und die Räte des Maximilian von Österreich, Administrator und Meister des Deutschen Ordens, zu Mergentheim (Mergentheimb) um Bestätigung des Testaments.
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Anna, Witwe des Peter Bender, Bürger und Müller zu Markelsheim, in erster Ehe mit Lazarus Weyd, in zweiter Ehe mit Peter Werner verheiratet, beurkundet, daß sie die im Heiratsvertrag mit erwähntem Peter Bender, der aus der Ehe mit Anna, Tochter des verstorbenen Lorenz Lutz zu Elpersheim (Ebppersheim), drei Töchter hatte, vereinbarte Einkindschaft widerruft und ihren leiblichen Sohn Mayses aus erster Ehe als alleinigen Erben ihrer mütterlichen Hinterlassenschaft einsetzt, da dieser bei der Grundteilung benachteiligt wurde und weil sie von den Stieftöchtern schlecht behandelt wurde. Dennoch überträgt sie den Stieftöchtern Margarete, Witwe des Michael Flieker, Anna, Ehefrau des Hans Wolf Bodtheimer, und Eva, Ehefrau des Georg Hover, das Gut des Georg Hoffman, 1/2 Morgen Wiese, zwei kleine Güter sowie einen kleinen Garten. Des weiteren stiftet sie 20 Gulden als Almosen und verfügt, daß der Zins davon jährlich an die armen Leute vereilt werden soll. Sie bittet den Statthalter, den Kanzler und die Räte des Maximilian von Österreich, Administrator und Meister des Deutschen Ordens, zu Mergentheim (Mergentheimb) um Bestätigung des Testaments.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {Insert in B 250 U 286}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 250 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II >> Amt Neuhaus >> Markelsheim >> Der Notar Christian Neitz von Gundelsheim und Horneck (Horneckh) am Neckar (Neckher), Ratschreiber des Deutschmeisters zu Mergentheim, bestätigt, daß er und die Zeugen bei der Verlesung des wörtlich inserierten Testaments der Anna, Witwe des Peter Bender, Bürger und Müller zu Markelsheim, zugegen waren.
1614 August 11
Urkunden
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert im Notariatsinstrument von 1614. Aug. 11. (U 286)
Anmerkungen: Insert im Notariatsinstrument von 1614. Aug. 11. (U 286)
Der Notar Christian Neitz von Gundelsheim und Horneck (Horneckh) am Neckar (Neckher), Ratschreiber des Deutschmeisters zu Mergentheim, bestätigt, daß er und die Zeugen bei der Verlesung des wörtlich inserierten Testaments der Anna, Witwe des Peter Bender, Bürger und Müller zu Markelsheim, zugegen waren.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:47 MEZ
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Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Deutscher Orden (Tektonik)
- Regierung Mergentheim (Tektonik)
- Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II (Bestand)
- Amt Neuhaus (Gliederung)
- Markelsheim (Gliederung)
- Der Notar Christian Neitz von Gundelsheim und Horneck (Horneckh) am Neckar (Neckher), Ratschreiber des Deutschmeisters zu Mergentheim, bestätigt, daß er und die Zeugen bei der Verlesung des wörtlich inserierten Testaments der Anna, Witwe des Peter Bender, Bürger und Müller zu Markelsheim, zugegen waren. (Archivale)