Simon III. u. Bernhard VI. zur Lippe bekunden, dass Statius v. Münchhausen, Ludolfs Sohn, ihnen für 150 Rhein. FL., die er ihnen aus seiner Gefangenschaft schuldet, die Hälfte der ihm und seinem Bruder Johann gehörigen Amtsgüter zu Rehme und Eidinghausen verpfändet hat. Simon IV. zur Lippe beurkundet die Rückgabe der vorgen. Güter nach Einlösung des Pfandes an den vorgen. Statius.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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