Simon III. u. Bernhard VI. zur Lippe bekunden, dass Statius v.
Münchhausen, Ludolfs Sohn, ihnen für 150 Rhein. FL., die er ihnen aus seiner
Gefangenschaft schuldet, die Hälfte der ihm und seinem Bruder Johann
gehörigen Amtsgüter zu Rehme und Eidinghausen verpfändet hat. Simon IV. zur
Lippe beurkundet die Rückgabe der vorgen. Güter nach Einlösung des Pfandes
an den vorgen. Statius.