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Belehnung von Kuntz und Else Burner mit einer Wiese zu Konnefeld durch Kloster Heydau
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1493 in profesto Sancti Urbani Pape et martiris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lippis von Haun, Vorsteher zu Heydau, die Äbtissin Anna von Rückershausen und der ganze Konvent des Klosters Heydau bekunden, dass sie, mit Zustimmung ihres ehemaligen Propstes Heinrich Schröder und ihres Hofmeisters Henne Loyner, an Kuntz und Else Burner ihre Wiese, bei der Klosterwiese nahe Konnefeld gelegen, für 15 Gulden verlehnt haben. Als Zins sind jährlich 2 Gulden an das Kloster zu entrichten.