Papst Clemens VI. beauftragt die Bischöfe von Meißen, Krakau und Kulm, den Streit des Königs von Polen [Kazimierz III.] mit dem Deutschen Orden um das Kulmer Land, Pommerellen, Kujawien, Dobrin und die Michalau in der Weise beizulegen, so dass der Deutsche Orden auf Kujawien und Dobrin verzichtet und 10 000 Goldgulden bezahlt; jedoch soll der Deutsche Orden seine alten Besitzungen in diesen Gebieten behalten; über die sonstigen Streitpunkte sollen sie nach einer Untersuchung eine Entscheidung herbeigeführt werden.