Michael Gackemann von Jesingen, wegen Einbruchdiebstahls in eine Kirche, bei dem er einen Kelch gestohlen hatte, den er später bei den Juden zu Wendlingen versetzte und wegen verschiedener anderer Diebstähle beklagt, zu etlichen nicht genannten Leibesstrafen verurteilt, ferner dazu, über den Lech zu ziehen und nie mehr ohne Einwilligung der Obrigkeit zurückzukehren, verpflichtet sich nach Vollzug der Leibesstrafen, unverzüglich das Land zu verlassen, und schwört U.