Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder Büchtengut zu Castrop bei Holthausen behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes.