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Schmied Melchior Kuerman (Cörman) wegen Verdacht der Geldfälscherei, aber Freispruch
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Enthält: Der Schmied Melchior Kuerman (Cörman) in Dortmund ist verdächtig, münstersches Geld nachgemacht und durch seine Söhne Jost und Johan in Verkehr gebracht zu haben. Er soll es Schmieden aus Münster, die in Dortmund Kohlen kauften und Fleischhauern in Dortmund, die Vieh aus Münster bezogen, in die Hände gespielt haben. Im Auftrage des Rats in Münster stellen Notar Herman Wittover und Stadtbote Henrich Hüning in Dortmund und Werne Ermittlungen an. Der Rat erhebt anfangs 1625 durch den Prokurator Johan Vörst (Voorst) in Dortmund gegen ihn Anklage und läßt ihn festsetzen. Durch Urteil der Universität Marburg, verkündet am 30. April 1626, wird K. freigesprochen. Erwähnt werden Weinhändler Melchior Lennep; Johan Kaupe; Henrich Melman; Notar Kornelius Haverkamp; Berndt Butt; Kramer Serwin Schreiber und Jürgen von Gamen in Lünen; ferner aus Dortmund: Stadtsekretär Johan Brügeman; die Kämmerer Herman Depping und Dr. Johan Wordtman; Kramer Ulrich Schönnenberg; Degenhard Busch; Dr. Johan Lambach; Dr. Christian Kleinsorge; Dr. Gerhard Kleinsorge; Johan Wethman; Johan von Lhoo; Witwe, Dr. Wennemar von Gahmen; die Goldschmiede Kaspar Schult und Jakob Berckman; Wilhelm von dem Brinck; Peter Molner; Niklas Garnefeldt; Philipp Veltman; aus Werne: Trine Wefers, geb. Kesselman; Johan Melchers; Stadtsekretär Johan Elverfeldt; Witwe Jorgen Hagen; Henrich Kotten; Dietrich Wülner; Jakob Steinfurt; Jobst Speckman; Dirich Hagen; Berndt Romer. Nach dem Freispruch begibt sich Korman in ndl. (?) Kriegsdienste und verlangt durch seinen Oberst Walrabe Frhr. von Gent, Kommandant in Soest, von der Stadt Münster eine Entschädigung von 20 000 Thalern. Im Jahre 1644 ist er Leutnant unter Martin von Jüchen, niederländischen Kommandanten zu WeseI, der nunmehr auch für ihn Entschädigung fordert, die abgelehnt wird. K. erhebt dann Klage gegen den Rat in Münster vor dem niederländischen "Kriegsrat" in WeseI. Der Rat protestiert und lässt den Protest durch den Notar Ludolf Heselman in Wesel zustellen. Der Notar wird in Wesel verhaftet und bei dem Wirt Gerrit von Peiden gefangen gehalten, wo er auch die ihn bewachenden Soldaten unterhalten muss. Der Rat wendet sich wegen Freilassung an den französischen und niederländischen Friedensgesandten in Münster. Letzterer bezeichnet in einem Bericht die Verhaftung als ungehörig. Der Agent Johan Hessing in Haag erhebt hier Vorstellung. Den Briefwechsel zwischen ihm und dem Rat vermittelt der Kaufhändler Johan ter Burgh in Amsterdam. Der Kriegsrat erläßt am 26.5.1645 ein Urteil, der Rat in Münster muss innerhalb eines Monats Klage gegen Korman erheben, widrigenfalls ihm ewiges Stillschweigen auferlegt wird. Am 4.12.11 schreibt Graf Moritz von Nassau aus Wesel an den Rat, er solle sich mir Korman vergleichen. Erwähnt werden hessischer Oberst Johan von Ufflen; Johan Contzen; Bernard Modersohn; Tambour Kaspar Tering; Stadtbote Melius Aelman Notar Nikolaus Kamberg und Auditor Johan Capes in Wesel; Herman Brokers in Billerbeck; ferner aus Dortmund: Reinold Drenckman am Ostenhellweg; Johan Kock am breiten Stein; Jörgen Balthasar; Peter Rasche; Hans Krosche; Georg Kumphoff.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.