Wilhelm Staadt macht bekannt, dass ihn Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann mit dem Lehngut aufm Stade zu Ickten, Kirchspiel Kettwig, als Mannlehen und mit dem Gut Insbergshof in der Honschaft Kettwiger Umstand zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat eidlich gehuldigt. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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