Die vier Kurfürsten Erzbischof Berthold von Mainz, Erzbischof Johann von Trier, Erzbischof Hermann von Köln und Kurfürst Philipp von der Pfalz schließen einen Vertrag zum Schutz des Rheinstroms. Sie verpflichten sich, den Strom und seine Leinpfade in ihren Gebiet zu schirmen und zu schützen, sodaß Kaufleute, Schiffleute, Kaufmannschaft und Gut den Rhein sicher befahren können. Sie werden nicht gestatten, dass zwischen Basel und Rees ("Reyß an den Weyden") ein neuer Zoll erhoben oder der bestehende Zoll erhöht werde. Der Vertrag wird auf acht Jahre geschlossen. "Damit der kaufmann den Rynstrame zu besuchen des williger sey", werden feste Zolltarife vereinbart, unter anderem für Elsässer Wein, Genfer Ware und englische "wollen socken". Auch soll nicht gestattet werden, dass bei Fahrten nach oder von den Niederlanden ("Nyderlannde heruff oder hinabe") Landwege ("nebenstrassen zu lannde") genutzt werden, namentlich zwischen Straßburg und Rheinberg ("Berka"). Die Zollschreiber sollen jährlich "uf sant Jacobs tag" (Julli 25) eine Versammlung ("capitell") in Boppard abhalten und dort Streitfälle und Mängell ("gebrechen") behandeln, auch rügen und strafen, "wie das von alter gehalten worden ist". Siegler: die Kurfürsten Berthold (1), Johann. (2), Hermann (3) und Philipp (4) "der geben ist zu Oberwesel uff montag nach dem newen jars tag" 1492