Der Ritter Johann von Braubach (Brubach) quittiert Johann Grafen zu Sp. über 10 Mainzer (mentscher) Gulden, die im vergangenen Herbst von Mannlehens wegen fällig waren; er sagt den Grafen und seine Erben für dieses und alle vergangenen Jahre bis zu diesem Tag davon los. Siegel des Ausstellers.